Kampfrichter

Die nächste Kampfrichterausbildung findet am 19.05.2012 in Budenheim statt.
Interessiert? Bitte bei Heike Buchmeier melden, oder sprechen Sie die TrainerInnen an.

Freitags besteht ab 19.30 Uhr die Möglichkeit, sich in der Uni korrekte Wenden etc. anzuschauen.

Informationen zum Thema Regelwerke für Kampfrichter finden Sie hier
Regelwerke und Richtlinien des DSV
Kampfrichterordnung Schwimmen



Der USC Mainz hat zur Zeit 18 Kampfrichter.

Diese Zahl klingt viel und reicht für die normalen Wettkämpfe, die wir mit großen Gruppen besuchen, auch völlig aus. Viele Eltern sind Kampfrichter und kommen gern mit, wenn ihre eigenen Kinder schwimmen.
Doch auch die Eltern, deren Kinder langsam vor den Wettkämpfen stehen, müssen sich mit dem Amt des Kampfrichters anfreunden.

Schwierig wird es bei Wettkämpfen, die von nur wenigen Schwimmern (Bezirksebene) oder von den Masters (Senioren) besucht werden.


Zu unserem Kampfrichterteam gehören:

16 Kampfrichter der Gruppe 1:
Irmgard Santavicca, Ursula Wegener, Uwe Lawin, Susanne Hodes-Winslow, Sybille Lang-Lajendäcker, Franz Genswein, Peter Steinhauer, Eva-Marie Frankenbach, Gitta Weber, Solomon Okoro, Olaf Jacobsen-Vollmer, Volker Adelfinger, Christine Decker, Christian Neunert ....

Wer sich hier vermisst oder keine aktuelle Lizenz mehr hat kann gerne eine Mail schicken an:
schwimmen@usc-mainz.de

1 Kampfrichter der Gruppe 2:
Heike Schulze
Heike Buchmeier

Wozu überhaupt Kampfrichter?

Zur Ausrichtung von Wettkämpfen benötigt man Kampfrichter.
Der Schwimmer kann sich weder selbst starten noch kann er seine Zeiten selbst stoppen; ganz zu schweigen von der Erstellung der Ergebnislisten, der Beschaffung der Medaillen und der Ausfertigung der Urkunden.

Für einen normalen Wettkampf in einem 5-Bahnen-Hallenbad braucht es mindestens 18 ausgebildete Kampfrichter. Um die Wettkämpfe flüssiger ablaufen zu lassen, wird meist ein zweites Zeitgericht eingesetzt: das macht 23 Kampfrichter.
Daneben werden meist noch an die 10 Helfer beschäftigt.

Was braucht es, um Kampfrichter zu werden?

Die Ausbildung zum Kampfrichter ist im Vergleich zur Trainerausbildung ein Ultrakurzzeitlehrgang. Sie dauert etwa 3 Stunden; vorausgesetzt wird eine gewisse Vertrautheit mit der Stoppuhr und mit den Schwimmstilen (optisch! Man kann ruhig Nichtschwimmer sein).

Nach Bestehen der Prüfung darf man als Zeitnehmer, Wenderichter, Zielrichter und Schwimmrichter eingesetzt werden (Gruppe 1 - Wettkampfrichter).
Die ersten drei Wettkampfeinsätze sind zum Üben unter der Anleitung erfahrener Kampfrichter. Danach ist man eigenständig tätig.

Da sich die Wettkampfregeln ständig weiterentwickeln, müssen die Kampfrichter alle 3 Jahre eine halbtägige Fortbildung besuchen.

Wer Geschmack am Dasein als Kampfrichter gefunden hat, kann auch hier die nächste Stufe erklimmen. Eine eintägige Ausbildung erlaubt die Tätigkeit als  Auswerter und Protokollführer (Gruppe 2).

Die Krönung ist die Ausbildung zum Schiedsrichter (Gruppe 3). Bewerber, die eine Ausbildung als Schiedsrichter anstreben, müssen neben einer fachlichen und menschlichen Eignung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- sie besitzen eine gültige Kampfrichterlizenz mit den Gruppen Wettkampfrichter und Auswertung
- sie haben die zusätzliche Ausbildung als Starter mit Erfolg bestanden
- in dem der Ausbildung zum Schiedsrichter unmittelbar vorangehenden Zeitraum von zwei Jahren sind mindestens zehn Kampfrichtereinsätze in der Gruppe Wettkampfrichter sowie Einsätze als Starter und Auswertung von ihnen nachzuweisen.

Der Schiedsrichter leitet den Wettkampf und muss gewährleisten, dass dieser ordnungsgemäß abläuft.

Aktuelles:

29.01.12

Süddeutsche Hallenmeisterschaften

Golf für Franta, Silber für Gubitz, Bronze für Wagner und Gering

17.01.12

Einladung zur Abteilungsversammlung Leichtathletik

am Mittwoch, den 29.2.2012 um 19.30 Uhr im Berno – Wischmann - Haus

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17.01.12

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Liebe Mitglieder im USC Mainz,

der Verein hat seine Ehrenordnung bei der letzten...

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