Kleingedrucktes

Der USC Mainz vermittelt Fahrten zu Selbstkostenpreisen. An unseren Fahrten können, soweit noch Plätze frei sind, auch Nicht-USC-Mitglieder teilnehmen. Sie zahlen einen Aufschlag von EUR 40,-.
Anmeldungen: Sind schriftlich an den jeweiligen Fahrtenleiter zu richten. Mit der Anmeldung wird automatisch eine Anmeldegebühr von EUR 50,- fällig. Die Zahlung der Anmeldegebühr muss innerhalb einer Woche erfolgen. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen (Geldeingang) vor Fahrtbeginn zu zahlen, andernfalls kann der Interessent von der Teilnehmerliste gestrichen werden. Alle Zahlungen sind zu leisten auf:
Konto auf Anfrage!
Rücktritt durch den Teilnehmer:
Wenn Sie zurücktreten, kann eine pauschale Rücktrittsgebühr von EUR 50,- einbehalten werden. Sofern Sie in den letzten vier Wochen vor Fahrtbeginn zurücktreten und keine Ersatzperson stellen erhöht sich der Betrag um die entstehenden Kosten (Teilnehmergebühr).
Rücktritt und Kündigung durch den USC Mainz: Wird die Fahrt infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Teilnehmer als auch der Verein von der Fahrt zurücktreten. Der eingezahlte Betrag wird dann unverzüglich zurückerstattet. Das Gleiche gilt, wenn eine Fahrt wegen ungenügender Beteiligung abgesagt werden muss.
Sofern die Durchführung der Fahrt, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Fahrtenleiter, vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der USC Mainz behält jedoch den Anspruch auf den Fahrpreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Haftung: Wir treten bei allen Veranstaltungen und Leistungen nur als Vermittler der Hotels, Pensionen, Skihütten, Beförderungsgesellschaften usw. auf und übernehmen keine Haftung bei Beschädigungen, Unfällen, Verlust und sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Haftung der genannten Personen, Einrichtungen und Gesellschaften bleibt unberührt. Soweit hier eine Haftung ausgeschlossen sein sollte, ist die Haftung des USC Mainz insgesamt auf die Höhe des dreifachen Fahrtpreises beschränkt.
Für Unfälle, die beim Skifahren und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Deshalb empfehlen wir allen Teilnehmern, eine Zusatzversicherung (z.B. DSV-Versicherung oder auch eine Reiserücktrittsversicherung) abzuschließen.
DSV-Skischule USC Mainz: In den Teilnehmergebühren ist , je nach Ausschreibung, skiläuferische Betreuung durch DSV-geprüfte Lehrkräfte enthalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Skikurs, insbesondere nicht für Personen, die wegen ihrer skiläuferischen Fähigkeiten nicht in die angebotenen Kurse einzuordnen sind. Diese müssen/können an Skikursen der örtlichen Skischulen teilnehmen und erhalten den Skikursanteil der Teilnehmergebühren erstattet.

Aktuelles:

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23.07.10

Geschäftsstelle bis 2.8. geschlossen

Die Geschäftsstelle des USC Mainz ist vom 23.7.2010 bis 2.8.2010 urlaubsbedingt geschlossen....

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